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17. Bundesversammlung – Wahl des Bundespräsidenten
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen.
Ort und Zeit der Bundesversammlung bestimmt der Präsident oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Er oder sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt. Die nächste, 17. Bundesversammlung wird von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas für Sonntag, 13. Februar 2022, einberufen.
Die SPD schlägt unseren amtierenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zur Wiederwahl vor.
Mehr Informationen finden Sie hier: www.bundestag.de/parlament/aufgaben/bundesversammlung/wahl-des-bundespraesidenten-250722
