Für Kinder, Eltern und Familien

Kein Kind darf in Deutschland in Armut aufwachsen. Und jedes Kind soll die besten Chancen für sein späteres Leben bekommen, unabhängig von seiner Herkunft. Wir entlasten Eltern beim täglichen Spagat zwischen Beruf und Familie. Und wir passen das Familienrecht an gelebte Realitäten an.

  • Kinder haben Rechte. Deshalb wollen wir Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern.
  • Kindergrundsicherung. Wir führen die Kindergrundsicherung ein, in der wir bisherige finanzielle Unterstützungsleistungen bündeln. Die Kindergrundsicherung ist gerecht und einfach zugänglich. Sie wird automatisch berechnet und kommt direkt bei den Kindern an.
  • Ein Jahrzehnt der Bildungschancen. Kinder sollen nicht in marode Schulen und Kitas gehen müssen. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern die Bildungsausgaben anheben. Wir stärken die frühkindliche Bildung, legen den Digitalpakt 2.0 auf und machen das BAföG elternunabhängiger.
  • Mehr Qualität in Kitas. Wir werden das Gute-Kita-Gesetz ausbauen und gemeinsam mit den Ländern bundesweite Qualitätsstandards erarbeiten.
  • Deutsche Staatsbürgerschaft mit der Geburt. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern werden mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürger:innen, sofern ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
  • Wir unterstützen ungewollt Kinderlose. Wir werden die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen bei der künstlichen Befruchtung überprüfen und als Bund zusätzlich 25 Prozent der Kosten solcher Behandlungen übernehmen.
  • Zeit für Erziehung und Pflege. Wir entwickeln das Elterngeld weiter, führen eine zweiwöchige, vergütete Freistellung für den/ die Partner:in nach der Geburt eines Kindes ein und erhöhen die Kinderkrankentage auf 15 Tage pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende 30 Tage).
  • Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft einführen. Damit ermöglichen wir zwei oder mehr volljährigen Personen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen – jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe.
  • Partnerschaftliche Betreuung nach Trennung. Wir werden die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach der Trennung fördern, indem wir etwa die Betreuung vor und nach der Scheidung besser im Unterhaltsrecht berücksichtigen.
  • Familien zusammenführen. Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen.