Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer verdient Respekt und Anerkennung. Wir erhöhen die Löhne, stärken die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geben ihnen Sicherheit und Chancen im Wandel. Der digitale und demografische Wandel setzt Mitbestimmung, Selbstbestimmung und die Förderung von Weiterbildung, Qualifizierung und auch beruflicher Neuorientierung voraus, damit wir unsere gemeinsamen Ziele von morgen erreichen.

- Wir erhöhen den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro. Davon werden 10 Millionen Arbeitnehmer:innen profitieren. Von der eigenen Arbeit leben zu können – das ist eine Frage des Respekts.
- Wir sorgen für mehr Sicherheit. Gegen Kettenbefristungen gehen wir vor, in dem wir die beim selben Arbeitgeber mit Sachgrund befristeten Arbeitsverträge auf sechs Jahre begrenzen. Befristungen im öffentlichen Dienst schränken wir ein. Auch fördern wir die Schaffung sozialversicherter Arbeitsplätze bei haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Wir stärken die betriebliche Mitbestimmung. Gewerkschaften und Betriebsräte sollen auch in einer stärker digitalisierten Arbeitswelt handlungsfähig bleiben. Wenn die demokratische Mitbestimmung behindert wird, wird das künftig strafrechtlich verfolgt. Wir setzen uns dafür ein, dass Mitbestimmung nicht über europäisches Gesellschaftsrecht ausgehebelt werden kann. Außerdem sollen künftig mehr Unternehmen unter die umfassenden Mitbestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes fallen.
- Wir stärken die Tarifbindung. Das bedeutet bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Der Bund vergibt öffentliche Aufträge künftig nur an Firmen, die nach Tarif zahlen. Wenn Betriebe einzig zum Zweck der Tarifflucht ausgegliedert werden, wird künftig der geltende Tarifvertrag fortgelten.
- Wir sorgen dafür, dass Arbeit besser zum Leben passt. Wir verbessern die Rechte von Beschäftigten, die mobil oder im Homeoffice arbeiten möchten. Künftig kann der Wunsch nach Homeoffice nicht sachfremd oder willkürlich durch den oder die Arbeitgeber:in abgelehnt werden – Beschäftigte haben künftig einen Erörterungsanspruch.
- Wir unterstützen Familien, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen. Nach der Geburt eines Kindes können sich die Partnerin oder der Partner zwei Wochen vergütet freistellen lassen. Den elternzeitbedingten Kündigungsschutz verlängern wir um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf, um den Wiedereinstieg abzusichern. Die Zahl der Kinderkrankentage erhöhen wir auf 15 Tage.
- Wir passen die Arbeitsförderung der Realität vieler Kulturschaffender an. Für immer wieder kurzzeitig Beschäftigte, insbesondere für Kulturschaffende, entfristen und verbessern wir den erleichterten Zugang zur Arbeitslosenversicherung.
- Wir fördern die berufliche Bildung in allen Lebenslagen und Branchen. Besonders wichtig sind uns Möglichkeiten für berufliche Neuorientierung sowie Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen sowie in den Betrieben und Unternehmen im Strukturwandel. Weiterbildung in Teilzeit machen wir attraktiver. Mit einem an das Kurzarbeitergeld angelehnten Qualifizierungsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit können Unternehmen Beschäftigte im beruflichen Aufstieg besser fördern. Neben den bereits bestehenden Angeboten bündeln wir nationale Agenturen und Plattformen für eine gute Beratung, finanzielle Unterstützung und Begleitung.
- Wir ermöglichen eine Fachkräfteeinwanderung auf der Höhe der Zeit. Wir etablieren ein Punktesystem, um Arbeitskräften einen übersichtlichen und gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wir senken die Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland und erleichtern den Ankommenden ihren Start in Deutschland.