Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist nur eingeschränkt befahrbar – wieder einmal. Bei Kontrolluntersuchungen wurden gravierende Schäden an Kanalböschungen festgestellt. Durch Unterspülungen könnten ganze Böschungsabschnitte ins Rutschen kommen und Betriebswege absacken. Zunächst gelten daher eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Überholverbot. Damit droht der…
Jetzt weiterlesen