Eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit ist für alle Beschäftigten wichtig. Wir stärken die gesetzliche Rente als fundamentale Säule der Alterssicherung und erneuern damit ein zentrales Versprechen des Sozialstaates: nach einem Leben voller Arbeit im Alter ordentlich abgesichert zu sein.
- Wir stärken die gesetzliche Rente und sichern das Rentenniveau dauerhaft bei mindestens 48 Prozent. Der Beitragssatz steigt in den nächsten vier Jahren nicht über 20 Prozent. Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und Rentenkürzungen wird es nicht geben. Um Rentenniveau und Beitragssatz langfristig zu stabilisieren, steigen wir in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung in Form eines dauerhaften Fonds ein. Der Fonds erhält in einem ersten Schritt 10 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt.
- Wir verbessern die Alterssicherung für Selbständige. Für sie gilt in Zukunft eine Altersvorsorgepflicht, wenn sie keinem obligatorischem Alterssicherungssystem unterliegen. Selbstständige sind dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Die Alterssicherung der Selbständigen ist eine wichtige Maßnahme, um den Wandel der Arbeitswelt in Folge der Digitalisierung sozial zu gestalten. Gleichzeitig entlasten wir Selbständige durch einkommensbezogene Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Wir stärken die betriebliche Altersvorsorge. Dazu erlauben wir unter anderem Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.
- Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Dazu werden wir unter anderem die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Beschäftigten mit niedrigen Einkommen soll eine Förderung Anreize bieten, eine private Altersvorsorge abzuschließen. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen.
- Wir wollen Verbesserungen für Menschen umsetzen, die heute bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Um frühzeitig einer Erwerbsminderung entgegenzuwirken, wollen wir unter anderem den Ü45-Gesundheits-Check gesetzlich verankern und flächendeckend ausrollen.
- Weitere rentenpolitische Maßnahmen: Auch unverheiratete Paare sollen künftig das Rentensplitting anwenden können. Außerdem werden wir prüfen, ob der Bezug der Grundrente künftig ohne Prüfung der Kapitalerträge erfolgen kann. Den in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebrachten Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost/West-Rentenüberleitung setzen wir auch für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler um