Wir stehen zusammen – So kommen wir durch den Winter

Seit Putins völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem umfassenden Abwehr- schirm in Höhe von 200 Milliarden Euro federn wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen ab.
Wir lassen niemanden alleine.

Stand: 08. November 2022

 

SO SENKEN WIR DIE ENERGIEPREISE

  • Wir haben einen Abwehrschirm gegen steigende Energiepreise mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro gespannt. Den Wirtschaftsstabilisierungsfonds haben wir ermächtigt, Kredite in dieser Höhe aufzunehmen. Der Abwehrschirm dient dazu, Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme umzusetzen. Außerdem sollen Stützungsmaßnahmen für Härtefälle finanziert werden.

 

  • Wir führen eine Energiepreisbremse für Gas und Fernwärme ein. Profitieren sollen unter anderem private Haushalte, Unternehmen und soziale Einrichtungen. Als Soforthilfe übernimmt der Bund die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Die eigentliche Preisbremse soll dann spätestens zum 1. März 2023 eingeführt werden, möglichst rückwirkend schon zum 1. Februar 2023. Geplant ist, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde). Die Preisbegrenzung für den Basisverbrauch schafft eine wirkungsvolle Entlastung. Gleichzeitig bleiben Anreize für Einsparungen beim Verbrauch bestehen, was wichtig ist, um eine Gasmangellage zu verhindern. Für große Industrieunternehmen sollen spezielle Regelungen gelten.

 

  • Wir führen eine Strompreisbremse ein: Bei Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Strompreis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden (möglichst ab Januar 2023). Für große Industrieunternehmen sollen spezielle Regelungen gelten. Zur Finanzierung der Strompreisbremse werden wir Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Kohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger zu machen.

 

  • Besondere Regelungen soll es für Härtefälle geben. Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen heizen, z. B. Öl oder Holzpellets, und besonders belastet sind.

 

  • Die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch und auf Fernwärme wurde bereits gesenkt. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie nur sieben statt 19 Prozent.

 

  • Die EEG-Umlage beim Stromverbrauch ist vollständig abgeschafft worden. Stromkunden müssen sie seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zahlen. Damit entfielen beim Strompreis 3,7 Cent je Kilowattstunde, was die Verbraucherinnen und Verbraucher um insgesamt 6,6 Mrd. Euro entlastet.

 

  • Die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne ist um ein Jahr ver schoben worden. Auch die Folgeschritte für 2024 und 2025 verschieben sich.

 

  • Wer wegen der Preissteigerungen die Miete, Betriebs- kostenvorauszahlungen oder Energiekosten nicht zahlen kann, soll vor Kündigung oder Sperren von Strom und Gas geschützt werden.

 

SO UNTERSTÜTZEN WIR BÜRGERINNEN UND BÜRGER

 

Beschäftigte, Selbständige und Reiterinnen und Rentner 

  • Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird. Das gilt auch für alle Minijobber, unabhängig davon, ob sie Steuern zahlen oder nicht. Im Dezember 2022 bekommen Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Pauschale erhalten auch Versorgungsempfänger:innen des Bundes. Außerdem profitiert davon, wer eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht.
  • Der steuerliche Grundfreibetrag ist von 9.984 Euro (2021) auf 10.347 Euro (2022) gestiegen und wird zum 1. Januar 2023 weiter erhöht. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto für 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend ab 1. Januar 2022 um 200 Euro erhöht. Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
  • Die Fernpendler-Pauschale ist ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent/km erhöht worden, befristet bis Ende 2026. Geringverdienende erhalten eine Mobilitätsprämie. Die Homeoffice-Pauschale wird verbessert und entfristet.
  • Die Höchstgrenze für Midi-Jobs steigt zum 1. Januar 2023 von 1.600 auf 2.000 Euro pro Monat. Arbeitnehmer:innen zahlen im Einkommensbereich unterhalb dieser Grenze weniger Sozialabgaben. Dadurch werden sie um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet.
  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen – zwei Jahre früher als geplant.
  • Sonderzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bleiben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben. Das gilt für eine Auszahlung dieser sogenannten Inflationsprämie bis zum 31. Dezem- ber 2024.
  • Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert („Wohngeld plus“), mit dem Haushalte unterstützt werden, die über wenig Geld verfügen, aber hohe Wohnkosten zu tragen haben. Das Wohngeld wird um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente ergänzt. Statt bei 180 Euro liegt es dann im Schnitt bei 370 Euro. Der Kreis der Haushalte, die Wohngeld bekommen, wird erheblich vergrößert: von 600.000 auf zwei Millionen.

 

Familien mit Kindern

  • Alle Eltern erhalten 2022 einen Familienzuschuss (Kinderbonus) von 100 Euro pro Kind. Ab Januar 2023 soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 219 bzw. für das dritte Kind von 225 auf jeweils 237 Euro monatlich steigen. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben.
  • Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird seit Juli 2022 ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat ganz unbürokratisch allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgezahlt, die Anspruch auf Kin- derzuschlag oder auf Leistungen gemäß SGB II haben. Damit wurde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind erhöht.
  • Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.

 

Studierende und Fachschüler

  • Alle Studierenden und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

 

Empfänger:innen von Wohngeld und BAföG

  • Ein erster Heizkostenzuschuss wurde 2022 in Höhe von 270 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte ausgezahlt (350 Euro für zwei Personen, 70 Euro für jede weitere Person). Bezieherinnen und Bezieher von BAföG und Berufsausbildungsleistungen haben 230 Euro erhalten.
  • Einen zweiten Heizkostenzuschuss für September bis Dezember 2022 gibt es einmalig in Höhe von 415 Euro für Ein-Personen-Wohngeld-Haushalte (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro). Bezieher:innen von BAföG und Berufsausbildungsleistungen erhalten 345 Euro.

 

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Grundsicherung

  • Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I wurde 2022 eine Einmalzahlung von 100 Euro ausgezahlt. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbstätigkeit haben im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das neue Bürgergeld ersetzt werden. Das Bürgergeld soll ab Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen – ein Plus von 53 Euro gegenüber dem aktuellen Wert. Künftig werden die Regelbedarfe schneller an die Inflation angepasst.

 

Bezahlbare Mobilität

  • Mit dem 9-Euro-Ticket gab es von Juni bis August 2022 ein bundesweit gültiges Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
  • Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung eines Nachfolgetickets geeinigt. Nun soll so schnell wie möglich ein bundesweit gültiges „Deutschlandticket“ für den ÖPNV zu einem Preis von 49 Euro pro Monat eingeführt werden.

 

SO SICHERN WIR ARBEITSPLÄTZE

  • Wir unterstützen Unternehmen bei den Energiekosten. Die Strom- und Gaspreisbremsen sollen auch für Unternehmen gelten. Für große Industrieunternehmen sind besondere Regelungen geplant.
  • Außerdem verlängern wir spezielle Hilfen für Unternemen, die für ihr Geschäft besonders viel Energie benötigen. Der sogenannte Spitzenausgleich entlastet energieintensive Unternehmen weiterhin bei der Energie- und Stromsteuer. Unternehmen, die davon profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, mit denen sie ihren Energieverbrauch reduzieren.
  • Wir unterstützen Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten. Künftig sollen noch mehr Unternehmen staatliche Unterstützung bekommen, auch aus dem beschlossenen Abwehrschirm von 200-Milliarden-Euro. Bis neue Maßnahmen eingeführt sind, bleiben bereits existierende Hilfsprogramme bis Jahresende 2022 weiter bestehen. Dazu gehören unter anderem die Kredithilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm. Damit können Unternehmen Liquidität sichern, wenn sie aufgrund der hohen Energiekosten Probleme bekommen.
  • Kurzarbeitergeld hilft Unternehmen, schwierige Situationen zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir haben die erleichterte Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2022 verlängert. Das heißt, es müssen weiterhin nur mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von einem Arbeitsausfall betroffen sein statt regulär ein Drittel. Außerdem müssen Beschäftigte vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine Minusstunden aufbauen.
  • Wir haben Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in den Bankrott gedrängt werden.
  • Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie liegt weiterhin beim verringerten Satz von sieben (statt 19) Prozent. Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Regelung galt zunächst bis Ende Dezember 2022 und wurde nun bis zum Jahresende 2023 verlängert.

 

SO SICHERN WIR DIE ENERGIEVERSORGUNG

  • Wir bauen erneuerbare Energien schneller aus und machen uns unabhängiger von fossiler Energie. So haben wir 2022 bereits mehrere Gesetze beschlossen, die den Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren erheblich beschleunigen. Diesen Weg werden wir konsequent fort- setzen.
  • Wir machen uns unabhängiger von russischem Gas. Ausgefallene Gasimporte werden weitgehend kom- pensiert durch mehr Erdgaslieferungen aus Norwegen und den Niederlanden, zusätzliche Importe über LNG- Terminals über Nordwest-Europa und eine verringerte Nachfrage nach Gas.
  • Wir füllen die Gasspeicher und treffen Vorsorge für den Winter. Anfang des Jahres waren die Gasspeicher kaum gefüllt. Das haben wir geändert und dafür gesorgt, dass die Speicher inzwischen zu 99 Prozent gefüllt sind.
  • Wir bauen Flüssiggas-Terminals aus. Bislang kam der größte Teil der Ergas-Importe über Pipelines nach Deutschland. Gas kann aber auch in flüssiger Form (Liqui- fied Natural Gas, LNG) per Schiff nach Europa und Deutschland gebracht werden.
  • Vorübergehend setzen wir mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung ein. Die letzten drei noch laufenden Atomkraftwerke verbleiben über den 31. Dezember 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 am Netz.