Bericht aus Berlin – 26. Oktober 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

zwei produktive Sitzungswochen liegen hinter uns. Wir haben Reformen für eine stabile und bezahlbare gesetzliche Krankenversicherung angestoßen, entlasten das Pflegepersonal in Krankenhäusern durch bessere Betreuungsschlüssel und bauen Bürokratie bei Gerichten ab. Auch die Umwandlung von Unternehmen wird einfacher und rechtssicherer.

Die nächsten Wochen werden nicht weniger spannend. Unter anderem werden wir uns im November intensiv mit dem Haushalt für 2023 beschäftigen, der in der Woche vom 21. bis 25.11., der sogenannten „Haushaltswoche“, verabschiedet wird. Darüber werde ich Ihnen im nächsten Newsletter ausführlich berichten.

Wie immer gilt: Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gern bei mir!

Beste Grüße
Ihre Dorothee Martin


Das 49-Euro-Ticket kommt!

Es gibt ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket! Derzeit werden noch die Details zwischen Bund und Ländern geklärt. Anfang 2023 wird es ein 49€-Ticket geben, welches für den ÖPNV und die Regionalbahnen in ganz Deutschland gilt. Viele Menschen werden enorm von dem neuen Angebot profitieren. Ein Beispiel aus Hamburg: Für den HVV Kernbereich Hamburg-AB zahlt man bisher 93,70€ im Abo.Ersparnis: 44,70€, pro Monat wohlgemerkt! Zudem wird das Ticket monatlich kündbar sein. Die Kosten teilen sich der Bund und die Länder untereinander auf. Das ist ein echter Gamechanger, um die Mobilitätswende in Deutschland voranzutreiben!Damit auch wirklich alle was von dem Ticket haben, geht das Ganze einher mit weiteren Investitionen in die Ausweitung von ÖPNV-Angeboten. Ein Beispiel im Großraum Hamburg ist der Bau der S4, die Altona mit Bad Oldesloe verbinden soll. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat für dieses Projekt letzte Woche 156 Millionen Euro freigegeben.

 


Das neue Bürgergeld ab Januar 2023!

Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch “Hartz-IV” genannt. Der Regelsatz steigt zum Jahreswechsel auf 502 Euro, eine Steigerung von mehr als 50 Euro pro Monat. Ziel der Reform ist mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, mehr Vertrauen, Zusammenarbeit auf Augenhöhe und ein Sozialstaat, der seinem Schutzversprechen gerecht wird. Das System zur Berechnung der Sätze und die damit verbundenen Pflichten und Leistungen wurden grundsätzlich überarbeitet. So können diese gerade bei Inflation schneller angepasst werden, um die Kaufkraft konstant zu halten.

Langfristig muss das Ziel sein, dass Bürgergeldberechtigte gut in den Arbeitsmarkt integriert werden und keine staatliche Unterstützung mehr benötigen. Auf dem Weg dahin soll das Bürgergeld eine bessere Betreuung schaffen und vor allem den Abschluss von Berufsausbildungen und anderen Weiterbildungsmaßnahmen fördern. Damit geht einher, dass der bisher geltende Vermittlungsvorrang von Jobs oder Hilfstätigkeiten, mit teilweise geringen Qualifikationsanforderungen, abgeschafft wird. Auch das Sanktionssystem wird grundlegend reformiert. Künftig können lediglich mehrfache Meldeversäumnisse sanktioniert werden. Die Leistungen werden aber nicht gemindert, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Um gerade auch Menschen zu unterstützen, die nur für relativ kurze Zeit Bürgergeld beziehen, gilt in den ersten zwei Bezugsjahren eine Karenzzeit. Das bedeutet, dass die Kosten für die jeweilige Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden und unerhebliches Vermögen keine Rolle spielt. Für Betroffene gibt es so eine Belastung weniger, während diese nach einer neuen Beschäftigung suchen.


Mehr Geld für KiTa-Betreuung!

Vier Milliarden Euro mehr für Deutschlands KiTas! Dieses Geld stellt der Bund in den nächsten zwei Jahren für mehr Personal, die Förderung der sprachlichen Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege zur Verfügung. Dieses “KiTa-Qualitätsgesetz” knüpft an das “Gute-KiTa-Gesetz” an und entwickelt die Ziele daraus weiter: bessere Betreuungsschlüssel, mehr individuelle Angebote für die Kinder und Beitragsentlastungen der Eltern. Über die konkrete Mittelverwendung können die Bundesländer im Rahmen dieser Bereiche selbst entscheiden, abhängig von den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort. Gerade in Gemeinden, wo es noch KiTa-Beiträge gibt, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Davon profitieren besonders Familien mit niedrigen Einkommen und werden so gezielt entlastet.


Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner!

300 Euro Energiepreispauschale für alle Rentnerinnen und Rentner, Pensionäre und Pensionärinnen – einmalig und automatisch! Im Rahmen des dritten Entlastungspakets haben wir diese Unterstützung beschlossen, um bei den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten weitere Abhilfe zu schaffen. Damit es sozial fair bleibt, ist die Pauschale steuerpflichtig. Sie wird aber nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Für die Auszahlung muss man nicht aktiv werden, sie kommt automatisch. Es reicht, wenn man zum Stichtag des 1. Dezembers eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz Anspruch hat. Die Zahlung erfolgt durch die Rentenzahlstellen bzw. die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen, voraussichtlich am 15. Dezember 2022. 

 


Zweiter Heizkostenzuschuss kommt!

Über eine Millionen Menschen bekommen einen weiteren Heizkostenzuschuss! Diese zusätzliche Entlastung bekommt, wer wohngeldberechtigt ist, BAföG bezieht oder Ausbildungs- beziehungsweise Berufsausbildungsbeihilfen bekommt. Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Bei Wohngeldberechtigung bekommen Ein-Personen-Haushalte statt bisher 270 Euro nun 415 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es 540 statt zuvor 350 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 100 Euro dazu. Für Empfängerinnen und Empfänger von BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen gibt es 345 Euro statt zuvor 230 Euro.


Änderung des Atomgesetzes

In den letzten Wochen gab es innerhalb der Ampel einige Diskussionen um den Weiterbetrieb der drei verbleibenden Atomkraftwerke in Deutschland. Unser Bundeskanzler Olaf Scholz hat mit Rückgriff auf seine Richtlinienkompetenz entschieden: Alle drei Atomkraftwerke bleiben übergangsweise zur Sicherstellung der bezahlbaren Energieversorgung für Privathaushalte und Unternehmen am Netz. Mitte April 2023 ist dann spätestens Schluss, die Kraftwerke müssen dann abgeschaltet werden. Die SPD ist und bleibt entschieden gegen eine vollständige Rückkehr zur Nutzung von Atomenergie. Die Hauptaufgabe ist weiterhin der Ausbau erneuerbarer Energien und letztlich die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Bundeskanzler Olaf Scholz, MdB, SPD spricht zu Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt, Haushaltsdebatte am 7.9.2022

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht!

Wer schon lange in Deutschland lebt und hier gut integriert ist, soll die Chance bekommen, auch dauerhaft hier bleiben zu können. Bisher sind viele ausländische Arbeitskräfte, die wir dringend benötigen und die sich hier etwas aufgebaut haben, an einen unsicheren Duldungsstatus gebunden. Teilweise wird dieser nur monatsweise verlängert. Das hat nichts mit einer sicheren Perspektive hier zu tun. Diese Menschen bekommen jetzt die Möglichkeit, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Wer zum Stichtag des 01. Januar 2022 mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet hat, bekommt ein Aufenthaltsrecht und hat dann ein Jahr lang Zeit, um alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Zu den Voraussetzungen zählen beispielsweise eine geklärte Identität, ein gesicherter Lebensunterhalt und dass man nicht straffällig geworden ist. Weitere Reformen des Migrationsrechts sind in Arbeit, damit Deutschland attraktiver wird für Fachkräfte aus dem Ausland und mehr Menschen die Chance bekommen sich hier etwas aufzubauen.


Meine nächsten Veranstaltungen

“Wie sichern wir die Mobilität der Zukunft?” – Unter dieser Fragestellung diskutiere ich mit anderen Teilnehmenden am 05. November von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr im Rahmen des SPD Debattenkonvents 2022. Falls Sie sich für eine Teilnahme interessieren, gibt es die Möglichkeiten, sich digital dazu zu schalten. Man muss sich allerdings vorher anmelden. Den Link zur Anmeldung und das gesamte Programm findet Sie hier: https://debattenkonvent.spd.de

Mein nächster Infostand findet am Samstag, den 12. November von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr am Duvenstedter Markt statt. Schauen Sie gerne vorbei!


Schon gewusst…?

Dass einige der Parlamentsgebäude des Bundestags Spitznamen haben? Auch wenn diese nicht so häufig im Alltagssprachgebrauch verwendet werden, hat sich doch der ein oder andere Name entwickelt. Das Kanzleramt hat aufgrund seiner Optik von den Berlinern den etwas spöttischen Spitznamen “Waschmaschine” bekommen. Für das Paul-Löbe-Haus insgesamt gibt es zwar keinen Spitznamen, aufgrund der starken Zweiteilung im Inneren wird der große Bereich in der Mitte des Gebäudes aber manchmal als “Grand-Canyon der deutschen Politik” bezeichnet.