Transparenzregeln: Mehr Transparenz bei Abgeordneten, nicht nur bei Nebentätigkeiten!

Ich habe heute, am 26. März 2021 gegen den Antrag der Linken für vermeintlich mehr Transparenz bei Nebeneinkünften gestimmt. Dies hat einen einfachen Grund: Der Antrag geht nicht weit genug. Die letzten Wochen mit vielen Korruptionsfällen bei CDU und CSU haben gezeigt, dass wir mehr Transparenz und deutlich strengere Regeln für Bundestagsabgeordnete benötigen. Diese müssen aber umfassend sein und dürfen sich nicht auf Nebentätigkeiten beschränken.

Die Koalitionsfraktionen werden in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der folgende, deutliche Verbesserungen vorsieht:

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
  2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 % (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
  4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Wertpapiere, etwa auf den Unternehmenswert bezogene Derivate, umfasst sein. Die Regelung wird daher weit gefasst.
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und eine noch zu bestimmende Grenze nicht überschreitet.
  6. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten. In diesem Zusammenhang wollen wir auch Honorare für Vorträge verbieten.
  7. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
  8. Für die Fälle der Nummer 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
  9. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
  10. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten. Parteispenden, die der Abgeordnete erhält und an seine Partei weiterleitet, bleiben zulässig.
  11. Die Koalition wird zeitnah Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz, insbesondere zu Veröffentlichungsgrenzen von Parteispenden, zu Parteisponsoring und zu Werbemaßnahmen durch Dritte (Parallelaktionen) vereinbaren.

Darüber hinaus werde ich mich weiterhin für noch mehr Transparenz und für strengere, für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regeln einsetzen. Nebeneinkünfte sollten immer ab dem ersten Euro veröffentlichungspflichtig sein. Insgesamt ist die von der Koalition geplante Reform der Verhaltens- und Transparenzregeln für Abgeordnete deutlich weitgehender und effektiver als der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich habe ihn daher abgelehnt.